Self-Checkout: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Self-Checkout: Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Berechtigung:
    Hitzberger Self-Checkout ist die Self-Checkout-Lösung von Hitzberger und steht allen Kunden in der Filiale HB Halle Löwenstrasse zur Verfügung. Voraussetzung ist das Bezahlen mit den bei Hitzberger akzeptierten Zahlkarten.


  2. Einkaufen mit Self-Checkout:
    Der Kunde hat die Bedienungsanleitung gelesen und verstanden. Nach Auswählen der Artikel begibt er sich anschliessend zu der Self-Checkout-Station. Der Kunde scannt nun alle Artikel ein. Auf dem Bildschirm der Self-Checkout-Station werden die Bezeichnung und der Preis des Artikels sowie die Summe des Einkaufs angezeigt. Für Artikel ohne Strichcode sind auf dem Bildschirm Symbole vorhanden, die der Kunde auf dem Touch-Screen antippt, um den Artikel zu erfassen. Artikel, welche nicht eingescannt werden können, müssen dem Service-Personal vorgelegt werden. Der Kunde ist verantwortlich für die vollständige und rechtmässige Erfassung aller Artikel. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass er sämtliche Artikel zu bezahlen hat. Am Ende des Scan-Vorgangs bestätigt der Kunde die vollständige und rechtmässige Erfassung aller Artikel, indem er der Frage «Hast du alle Artikel erfasst?» zustimmt. Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass Hitzberger jede Haftung aus einer missbräuchlichen und/oder unsachgemässen Verwendung des Self-Checkouts ablehnt. Ausserdem ist dem Kunden bewusst, dass die Self-Checkout-Station zum Eigentum von Hitzberger gehören und ein sorgfältiger Umgang vorausgesetzt wird. Bei mutwilliger Beschädigung kann der Kunde zur Rechenschaft gezogen werden und haftet für den daraus entstandenen Schaden.


  3. Stichproben:
    Mit der Zustimmung zu den vorliegenden AGB willigt der Kunde ein, sich in unregelmässigen Zeitabständen einer Stichprobe durch das Service-Personal zu unterziehen. Die Auswahl zur Stichprobe erfolgt zufällig. Es erfolgt ein Vergleich des Einkaufs mit dem Kassenbon durch das Service-Personal an der Servicestation. Festgestellte Abweichungen werden korrigiert und der Kunde ist verpflichtet, den effektiven Betrag seines Einkaufs zu bezahlen. Der Kunde muss sich bei Verdacht auf Missbrauch und/oder bei Diebstahl mit seinen Personalien ausweisen können. Die Personalien können durch das Service-Personal aufgenommen werden. Bei mehrmaligem Verdacht auf Missbrauch behält sich Hitzberger vor, allfällige weitere rechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten.


  4. Verfügbarkeit und Abschalten von Self-Checkout:
    Für Hitzberger besteht keine Verpflichtung, die Self-Checkout Lösung jederzeit aufrechtzuerhalten. Insbesondere kann Hitzberger nicht garantieren, dass dem Kunden jederzeit die Self-Checkout-Station zur Verfügung steht. Der Kunde nimmt weiter zur Kenntnis, dass Hitzberger den Self-Checkout sowie die vorliegenden AGB jederzeit nach erfolgter Vorankündigung ändern können. Hitzberger behält sich zudem vor, das System im Bedarfsfalle abzuschalten.


  5. Gerichtsstand:
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in Zürich 5. Die Beziehung zwischen dem Kunden und Hitzberger untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht.